Die Entsorgung von kontaminierten Einmalinstrumenten oder Abfällen muss so erfolgen, dass Verletzungs- und Infektionsrisiken für das Behandlungsteam und andere Personen verhütet werden.
Spitze und scharfe Arbeitsgeräte (z. B. Einmalkanülen, Skalpelle) müssen unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in geeigneten Abfallbehältnissen entsorgt werden. Die Behälter sind so nah wie möglich am Anfallsort bereitzustellen. Sie müssen den Abfall sicher umschließen und dürfen nicht umgefüllt werden.
Die Abfallbehältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
- Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse.
- Sie geben den Inhalt, z.B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.
- Sie sind durchdringfest.
- Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
- Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung).
Die Anforderungen werden z. B. von speziellen Entsorgungsboxen wie Medi- oder Multi-Safe-Boxen erfüllt.
Gebrauchte Kanülen sollen, wenn möglich, nicht in die Kanülenabdeckung zurückgesteckt werden. Ein sogenanntes „einhändiges Recapping“ z. B. bei der Lokalanästhesie ist zulässig, sofern die andere Hand sich nicht in der Nähe der Schutzhülle befindet. Dies kann z. B. mit einem Schutzkappenhalter sichergestellt werden.