Für Quereinsteiger einer Zahnarztpraxis, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Medizinalfachberuf vorweisen können, wie z. B.
- MFA
- Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe (ehemals MTA)
- TFA
- Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
genügt zum Nachweis einer entsprechenden Sachkenntnis eine Absolvierung des von der Ärztekammer Schleswig-Holstein angebotenen 40-stündigen Kurses „Sachkunde nach MPBetreibVO“, und nicht zwingend des von der DGSV angebotenen umfangreicheren Fachkundelehrgang I der DGSV e. V. zur Technischen Sterilisationsassistentin / zum Technischen Sterilisationsassistenten (vgl. oben).
Anschließend muss eine Einweisung in die Besonderheiten der Aufbereitung der zahnmedizinischen Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis erfolgen.