Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Dürfen Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Medizinalfachberuf die Aufbereitung durchführen?

Für Quereinsteiger einer Zahnarztpraxis, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Medizinalfachberuf vorweisen können, wie z. B.

  • MFA
  • Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe (ehemals MTA)
  • TFA
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann

genügt zum Nachweis einer entsprechenden Sachkenntnis eine Absolvierung des von der Ärztekammer Schleswig-Holstein angebotenen 40-stündigen Kurses „Sachkunde nach MPBetreibVO“, und nicht zwingend des von der DGSV angebotenen umfangreicheren Fachkundelehrgang I der DGSV e. V. zur Technischen Sterilisationsassistentin / zum Technischen Sterilisationsassistenten (vgl. oben).

Anschließend muss eine Einweisung in die Besonderheiten der Aufbereitung der zahnmedizinischen Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis erfolgen.

Fragen zu

  • Datenschutz
  • Landes-, Gesundheitsamt & Co.
  • Infektionshygienische Überwachung, Beispiel Segeberg, Steinburg, Nordfriesland, Plön
  • Aufbereitung
  • Medizinprodukte
  • Steri, Thermo & Co.
  • Bauliche Anforderungen
  • Sachkenntnis der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
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