Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Speziell Kreis Nordfriesland: Antibiotikaprophylaxe

Diese präventive Maßnahme wird vor allen zahnärztlichen Behandlungen empfohlen. Sie erfolgt ggf. nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Ausführliche Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, Kapitel 4. Eine Muster-Arbeitsan­weisung für die Antibiotikaprophylaxe ist im BZÄK / DAHZ-Hygieneplan enthalten.

 

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