Diese präventive Maßnahme wird vor allen zahnärztlichen Behandlungen empfohlen. Sie erfolgt ggf. nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Ausführliche Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, Kapitel 4. Eine Muster-Arbeitsanweisung für die Antibiotikaprophylaxe ist im BZÄK / DAHZ-Hygieneplan enthalten.