Eine Unterschrift des Patienten wird immer dann benötigt, wenn eine gesetzliche Grundlage dies fordert. Dabei ist im Einzelfall nach persönlicher Absprache zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Beispiele:
- abweichende Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 GOZ i.V.m. Abs. 2
- Mehrkostenvereinbarungen, z. B. Füllungstherapie (§ 28 Abs. 2 SGB V)
- privatzahnärztliche Behandlung auf eigene Kosten für gesetzlich krankenversicherte Patienten gemäß § 8 Abs. 7 S. 3 BMV-Z (Soll-Bestimmung)