Folgende Anforderungen gelten für Händewaschplätze in Zahnarztpraxen:
- Zulauf für warmes und kaltes Wasser
- Armaturen mit handkontaktloser Bedienung, z. B. haushaltsübliche Einhebelmischbatterien mit verlängertem Hebel, die mit dem Handgelenk bedienbar sind, oder Wasserfreigabe mittels Fuß- oder Knieauslösung
- Wandmontierter Spender für Händedesinfektionsmittel ohne Handkontakt bedienbar
- Wandmontierter Spender für Handwaschpräparat ohne Handkontakt bedienbar
- Einmalhandtücher und Sammelbehälter für gebrauchte Handtücher (Papierkorb bzw. Plastiksack) mit regelmäßiger Entleerung, alternativ Retraktivspender mit automatischem Handtuchvorschub
- Hautpflegemittel in Spendern oder Tuben;
die Bereitstellung ist auch in Umkleiden oder Pausenräumen möglich - Hautschutz- und Händehygieneplan
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