Die Aufbewahrung im Kühlschrank ist nur erforderlich, wenn der Hersteller des Medikaments dies vorschreibt. In der Zahnheilkunde kommt dies sehr selten vor.
Bei Anwendung von kühlpflichtigen Medikamenten ist eine regelmäßige Messung und Dokumentation der Temperatur des Kühlschranks erforderlich.