Die Dienstkleidung kann kontaminiert und verschmutzt werden durch
- Aerosol, Tröpfchen und Spritzer während der Behandlung
- direkten und indirekten Kontakt mit Patienten sowie mit kontaminierten Materialien, Gegenständen oder Flächen
- Reinigungs- und Wartungsarbeiten
- unsachgemäße Aufbewahrung /Lagerung
Der Wechsel der textilen Praxiskleidung (Dienstkleidung) hat mindestens zweimal wöchentlich zu erfolgen. Ein täglicher Wechsel ist empfehlenswert. Bei sichtbarer Verschmutzung (z. B. Blut) muss die Praxiskleidung nach Beendigung der Behandlung des Patienten gewechselt und wie Schutzbekleidung aufbereitet werden.
Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung darf von den Beschäftigten nicht zum Waschen nach Hause mitgenommen werden.
Die Aufbereitung textiler Schutzkleidung oder von Abdecktüchern in der Zahnarztpraxis wird wegen des hohen Aufwandes nicht empfohlen. Der DAHZ empfiehlt daher Einmalmaterial
oder Fremdaufbereitung in einer Wäscherei, die desinfizierende Waschverfahren einsetzt.
Textile Praxiskleidung, die bei nicht kontaminationsrelevanten Tätigkeiten getragen wurde, kann auch im Haushalt gewaschen werden. Die Wäsche sollte bei mindestens 60 °C mit Vollwaschmittel erfolgen.
Weitere Informationen zur Praxiswäsche finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, Kapitel 12.