Wenn das Behandlungsspektrum zahnärztlich-chirurgische/oralchirurgische Eingriffe mit nachfolgendem speicheldichtem Wundverschluss umfasst z. B. Implantationen sind höhere Anforderungen einzuhalten. Eine Zusammenstellung finden Sie auf dem Merkblatt „Eingriffe mit erhöhten Anforderungen in Zahnarztpraxen„.