Wenn das Behandlungsspektrum zahnärztlich-chirurgische/oralchirurgische Eingriffe mit nachfolgendem speicheldichtem Wundverschluss umfasst, z. B. Implantationen oder Wurzelspitzenresektionen, sind höhere Anforderungen einzuhalten. Eine Zusammenstellung finden Sie auf dem Merkblatt „Eingriffe mit erhöhten Anforderungen in Zahnarztpraxen“.