Bei der Antibiotikaprophylaxe handelt es sich um eine kurzzeitige im Allgemeinen einmalige Gabe eines Antibiotikums meist vor einem operativen Eingriff. Sie dient dazu, postoperative Wundinfektionen zu vermeiden.
Eine Antibiotikaprophylaxe ist bei bestimmten Eingriffen wie z. B. zahnärztlichen Implantationen oder Augmentation mit autologem Knochen oder Knochenersatzmaterialien erforderlich.
Sie ist außerdem bei Patienten mit Systemerkrankungen wie beispielsweise Patienten mit Organtransplantationen oder einem bekanntem Endokarditisrisiko indiziert, wenn Behandlungen durchgeführt werden, bei denen ein hohes Bakterioämierisiko besteht. Zu diesen Behandlungen zählen z. B. Zahnentfernung, Implantation, Wurzelkanalbehandlung oder Wurzelspitzenresektion und intraligamentäre Anästhesie.
Ausführliche Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, Kapitel 4. Eine Arbeitsanweisung für die Antibiotikaprophylaxe ist im BZÄK / DAHZ-Hygieneplan enthalten.