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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Anforderungen an Händedesinfektionsmittel

Für die routinemäßige Händedesinfektion sollen Präparate mit kurzer Einwirkzeit (z. B. alkoholische Präparate) bevorzugt werden, die folgende Kriterien erfüllen:

  • zugelassen als Arzneimittel oder Biozid
  • VAH-Zertifizierung zur Händedesinfektion (VAH – Verbund für Angewandte Hygiene)
  • HBV-/HCV-/HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie).

Gegebenenfalls kann bei Zusatz von rückfettenden Substanzen eine bessere Hautverträglichkeit erreicht werden. Das Anbruch- und Ablaufdatum muss auf dem Desinfektionsmittelbehälter oder separat dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, Kapitel 5.

Die Rechtslage für das Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln aus Großgebinden ist noch nicht abschließend geklärt. Bei Händedesinfektionsmitteln, die als Arzneimittel eingestuft sind, wird aus Sicherheitsgründen wegen des Aufwands bei der Neubefüllung unter aseptischen Bedingungen zur Verwendung von Einmalgebinden geraten. Isopropanol-haltige Händedesinfektionsmittel werden von der EU-Kommission als Biozidprodukte eingestuft; aus fachlichen Gründen wird dies jedoch kontrovers diskutiert.

Unabhängig davon sind bei der chirurgischen Händedesinfektion Einzelgebinde, d. h. vom Hersteller befüllte Original-Anwendungsflaschen einzusetzen, weil für diese Art der Händedesinfektion ausdrücklich ein sporenfreies Händedesinfektionsmittel gefordert wird.

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