Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Anbringen des Anbruchdatums an angebrochene Medikamente

Die Haltbarkeit eines angebrochenen Medikaments oder eines angebrochenen Kanisters eines Desinfektionsmittels ist kürzer als das auf dem Originalgebinde aufgedruckte Haltbarkeitsdatum. Daher sollte das Anbruchsdatum auf der Verpackung notiert werden; dabei sind die Herstellerangaben zu beachten.

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